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Weg zum Führerschein

Alle Fahrzeugklassen im Überblick

Link für Infos  Klasse  Fahrzeugart  Mindestalter 
B 17  Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis   Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung  
B  Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis   18 Jahre 
BE  Kombination aus Fahrzeugeklasse B und einem Anhänger, der nicht unter B fällt  18 Jahre 
M  Moped, Mokick (max. 50 ccm, max. 45km/h)*  16 Jahre 
A1  Leichtkrafträder (max. 125 ccm, max. 11kW)**  16 Jahre 
A direkt  Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25kW (34 PS)  25 Jahre 
A  Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst bis max. 25kW (34 PS)), nach zweijähriger Praxis ohne weitere Ausbildung unbegrenzt  leistungsbeschränkt ab 18 Jahre 
C1  Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse  18 Jahre 
C  Kraftwagen mit über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse  18 Jahre 
CE  Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge  18 Jahre 
C1E  Kraftwagen mit über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse  18 Jahre 
L  Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h*, auch mit Anhängern  16 Jahre 
T  Land- und oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhängern (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h)*  bis 40 km/h: 16 Jahre

bis 60 km/h: 18 Jahre 
D  Omnibusse  21 Jahre 
D1  Omnibusse mit bis zu 16 Fahrgastsitzplätzen  21 Jahre 
DE  Omnibusse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse  21 Jahre 
D1E  Kombination aus Fahrzeugklassen D1 und Anhänger (max. 12 t zulässiger Gesamtmasse)  21 Jahre 
       

 

* "Nationale" Klassen, in der EG- Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen
** Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Leichtkrafträder fahren deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist

 

 

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