So finden Sie uns

  |  

Sitemap

  |  

Impressum

  |  

Kontakt

  |  

Sie sind hier:  >> Weg zum Führerschein  >> Fahrzeugklassen  >> Klasse B 17 


Klasse B 17 - Begleitetes Fahren mit 17

Ablauf  Voraussetzungen/Auflagen 
Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung
in der Fahrschule 
Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher, nur ein Jahr früher

Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber:
keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen

Begleitperson:
eine oder mehrere bei Antragsstellung namentlich benannte Person(en).
- das 30. Lebensjahr vollendet.
- mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B.
- nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.  
Führerscheinprüfung  Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für die Fahranfänger und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs 
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung 
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung 
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis 
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer.
- Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren.
- Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland.
- Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. 
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt 
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt 
   

 

JUNGE FAHRER – ERWACHSENE BEGLEITER

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzern. Ihr eigenes Können überschätzen sie oft – kritische Situationen unterschätzen sie. Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Frauen und Männer wesentlich höher. Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahren alt. Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln. Bayern startet deshalb den Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17”, der in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich war. Die Grundidee dabei heißt:
Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung.
Oder anders gesagt:
Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.

 

Führerschein mit 17

  • Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:
  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungs-bescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.

 

Die Beifahrerin oder der Beifahrer

  • Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:
  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt.
  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit.
  • Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist.
  • Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen.
  • Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist.
  • Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein „Hilfsfahrlehrer”.
  • Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit!
  • Sowohl den Fahranfängerinnen und Fahranfängern, als auch ihren Begleitpersonen empfehlen wir einen Vorbereitungskurs.

 

So finden Sie uns

  |  

Sitemap

  |  

Impressum

  |  

Kontakt

  |